Unsere Honorarsätze und Beratungspakete (gültig ab 1.1.2024) Nachfolgend finden Sie eine Orientierungshilfe für unsere Honorarsätze. Wir bieten Ihnen natürlich auch auf Wunsch ein individuelles, auf Ihre Belange zugeschnittenes Beratungs- und Leistungspaket an: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Honorarsätze nicht für die Leistungsbilder / -phasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelten. Sollten Sie Fragen hierzu haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. |
1. Allgemeine Verrechnungs- / Honorarsätze
Honorarsätze Bausachverständiger pro Stunde ... für Sachverständigentätigkeit nach Zeitbedarf und für Beratungsgespräche in unserem Sachverständigenbüro oder auch telefonisch Pauschale für Sekretariatsarbeit und Auslagen ... Fahrtkosten ... - Tatsächlicher Zeitaufwand je Stunde ... - Fahrzeugkosten je Kilometer ... (abgerechnet wird die kürzeste Strecke gemäß Google Maps) | brutto 129,00 EUR 15,00 EUR 129,00 EUR 0,85 EUR/km |
Anmerkungen:
Der Zeitaufwand wird minutengenau abgerechnet. Telefonate, die nur einer Terminvereinbarung oder einer Kurzinformation (z.B. Zustimmung / Freigabe etc.) dienen, bleiben unberechnet. Rüst- und Wegezeit ist Arbeitszeit und wird gemäß den vorgenannten Fahrtkosten abgerechnet.
Die vorgenannten Honorarsätze gelten für folgende Leistungen:
- | Bauschadenaufnahme, Mangelüberprüfung und Beweissicherungsverfahren bei Altbausanierungen / - modernisierungen, sowie Neubauvorhaben ohne vorherige Beauftragung einer baubegleitenden Qualitätssicherung, |
- | Bestandsgebäudeüberprüfung sowie Investitionskostenschätzungen im Rahmen von Kaufberatungen, |
- | Vorprüfung und / oder Begleitung der Abnahme ohne vorherige Beauftragung einer baubegleitenden Qualitätssicherung, |
- | Beratungen zu Schimmelpilzschäden, aber auch anderen Schadstoffen (sofern entsprechende Gutachten vorliegen), |
- | Beratungen zu Versicherungsschäden, u.a. für Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, |
- | Beratungen unter dem Aspekt der baurechtlichen, energetischen, barrierearmen, emissionsarmen, nachhaltigen Planung und Ausführung |
Weitere Beratungsleistungen können gerne jederzeit im Regionalbüro und seinem Partnernetzwerk angefragt werden.
Honorarbeispiel I:
Bei einer Bestandsimmobilie wird eine Kaufberatung durchgeführt. Das Objekt befindet sich 9 km vom Sachverständigenbüro entfernt. Die Fahrzeit beträgt rund 10 Minuten. Der Termin vor Ort dauert 70 Minuten. Vor Ort wurden Feuchtemessungen vorgenommen. Gemäß Rücksprache sollen die wichtigsten Punkte der Begehung stichwortartig als E-Mail zusammengefasst werden – Zeitaufwand beträgt nochmals 30 Minuten.
Es entstehen entsprechend folgende Gesamtkosten:
Abzurechnender Zeitaufwand: - Fahrtzeit (Hin- und Rückfahrt): 10 Minuten *2 (0,33 Std) - Beratung vor Ort: 70 Minuten (1,17 Std) - Bürozeit: 30 Minuten (0,50 Std) | 129,00 EUR / Std * 2,00 Std | |
Abzurechnende Fahrzeugkosten: Anzahl der Kilometer (Hin-. und Rückfahrt): 9,0 km *2 (18,0 km) | 0,85 EUR / km *18,0 km | |
Gesamtsumme (brutto): | 273,30 EUR |
2. Pauschalhonorare / Beratungspakete
2.1. Fahrtkosten bei Pauschalpaketen
2.1. Fahrtkosten bei Pauschalpaketen
Aufschläge nach Entfernung für die nachfolgenden Pauschalhonorare:
Nahbereich: - Entfernung bis zu 10 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 10 Minuten) - Entfernung bis zu 11 bis 20 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 20 Minuten) - Entfernung bis zu 21 bis 30 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 30 Minuten) - Entfernung bis zu 31 bis 40 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 40 Minuten) - Entfernung bis zu 41 bis 50 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 50 Minuten) Fernbereich: - Entfernung bis zu 51 bis 60 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 60 Minuten) - Entfernung bis zu 61 bis 70 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 70 Minuten) - Entfernung bis zu 71 bis 80 km vom Sachverständigenbüro ... (Zeitaufwand bis 80 Minuten) - Entfernung bis zu 81 bis 90 km vom Sachverständigenbüro ... - Entfernung bis zu 91 bis 100 km vom Sachverständigenbüro ...(Zeitaufwand bis 90 Minuten) (Zeitaufwand bis 100 Minuten) | (brutto) 19,00 EUR 39,00 EUR 59,00 EUR 79,00 EUR 99,00 EUR 139,00 EUR 169,00 EUR 199,00 EUR 239,00 EUR 269,00 EUR |
Die Aufschläge werden nach Entfernung (kürzeste Fahrtstrecke) zum Regionalbüro berechnet, z.B. ein Bauvorhaben, für das eine baubegleitende Qualitätsprüfung vereinbart wurde, befindet sich rund 19 km entfernt. Es entsteht ein Pauschalhonorar von 339,00 € als Basis zzgl. 39,00 € für die Entfernung – also insgesamt 378,00 € pro Bauabschnitt.
Honorarbeispiel II:
Sollte das Fahrtziel im Fernbereich trotz größerer Kilometerspanne, aber binnen einer z.B. kürzeren Fahrtzeit erreichbar sein, so kann die Fahrkostenpauschale zu Ihren Gunsten in Rücksprache mit uns angepasst werden. Diese Regelung betrifft vor allem Fahrtziele, die statt über Land- oder Bundesstraße überwiegend über Autobahn erreichbar sind. Voraussetzung hierfür ist aber – daher bitten wir auch um Rücksprache – eine Großbaustellenfreiheit der entsprechenden Autobahnstrecke.
Ein Fahrtziel ist 80 km vom Sachverständigenbüro entfernt. Die Fahrtzeit beträgt aber aufgrund der guten Autobahnanbindung 55 Minuten, so wird statt 199,00 EUR nur 169,00 EUR abgerechnet. Eine Abrechnung zu 139,00 EUR (bis 60 Minuten) ist ausgeschlossen, da der Fahrzeit- Anteil zwar niedriger ist, allerdings die Fahrzeugkosten und Kilometer- Anteil unverändert bleibt.
2. Pauschalhonorare / Beratungspakete
2.2. Honorare bei baubegleitender Qualitätsüberprüfung
Baubegleitende Qualitätsüberprüfung Ihrer Baumaßnahme - Teil 1 von - Einarbeitung Bauplanung sowie Durchsicht Bauunterlagen ... Einarbeitung und Durchsicht der übergebenen Bauunterlagen, u.a. Ausführungsplanung, Statik, Wärmeschutznachweis, Bodengutachten etc. Insgesamt 4 Stunden Zeitbedarf für Einarbeitung, Durchsicht und Abgleich während der baubegleitenden Qualitätsüberprüfung. Baubegleitende Qualitätsüberprüfung Ihrer Baumaßnahme - Teil 2 von 3 - Bauabschnittsweise Qualitätsüberprüfung ... Überprüfung abschnittsweise der Baumaßnahme unter bautechnischen Gesichtspunkten (je nach Bauvorhaben 6 (ohne Keller) bzw. 7 (mit Keller) Bauabschnittstermine; Pauschalpreis gilt nur bei vollständiger Beauftragung. Es werden folgende Bauabschnitte überprüft: Sohlplatte, Rohbau – Kellergeschoss*, Rohbau, Dachkonstruktion / -deckung, Luftdichtheit, Fußbodenheizung*, Fassade sowie Öffnungselemente, Fliesenarbeiten**, Außenanlagen**. Bauabschnitte, die mit einer *- Markierung versehen wurden, sind - sofern sie nicht ausgeführt werden – nicht Bestandsteil einer vollständigen Beauftragung, d.h. wird das Gebäude ohne Keller errichtet, wird auch der Bauabschnitt Rohbau – Kellergeschoss nicht abgerechnet und auch nicht auf die anderen Bauabschnitte aufgeteilt. Bauabschnitte, die mit einer **- Markierung versehen wurden, stellen zusätzliche Überprüfungen von Bauabschnitten dar, die optional hinzugebucht werden können. Es besteht keine Verpflichtung im Rahmen einer vollständigen Beauftragung diese Bauabschnitte zu vereinbaren. Aus Erfahrung empfehlen wir dringend die optionale Überprüfung Außenanlagen bei Auftragsvergabe an Fachfirma und/oder vorherige Planungs- / Ausführungsdurchsprache Außenanlagen bei Eigenleistung. Hinweis zu gemischten Fassadenverkleidungen / Dachformen: Bei Bauvorhaben mit gemischten Fassaden (z.B. Sichtmauerwerk und Wärmedämmverbundfassade) oder gemischten Dachformen (Flach- und Steildächer) erhöht sich Fahrt- und Bearbeitungsaufwand. Vorgenannte Einheitspreise und Fahrtkosten werden nur(!) für den Bauabschnitt „Fassade sowie Öffnungselemente" bzw. „Dachkonstruktion und -deckung" um 50,0 % erhöht. Baubegleitende Qualitätsüberprüfung Ihrer Baumaßnahme - Teil 3 von 3 - Vorprüfung und / oder Begleitung zur Abnahme ... Überprüfung der Baumaßnahme unter bautechnischen Gesichtspunkten an 1 Ortsbegehungsterminen, z.B. 1. Termin: Vorprüfung zu Abnahme oder 2. Termin: Begleitung der Abnahme; Pauschalpreis gilt nur im Rahmen einer vollständig durchgeführten, baubegleitenden Qualitätsprüfung. Bis zu 2 Stunde Zeitbedarf vor Ort zuzüglich jeweils pro Termin Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle. | brutto 339,00 EUR 339,00 EUR 339,00 EUR |
Honorarbeispiel III:
Ein Bauvorhaben ohne Keller, für das eine baubegleitende Qualitätsprüfung vereinbart wurde, befindet sich rund 19 km entfernt. Es entsteht ein Pauschalhonorar von 339,00 € als Basis zzgl. 39,00 € für die Entfernung – also insgesamt 378,00 € pro Bauabschnitt. Es entstehen entsprechend folgende Gesamtkosten:
Einarbeitung Bauplanung sowie Durchsicht Bauunterlagen | 339,00 EUR | |
Bauabschnittsweise Qualitätsüberprüfung 1. Überprüfung Sohlplatte / Erdung / Grundleitungen 2. Überprüfung Rohbau Erd- / Ober- / Dachgeschoss 3. Überprüfung Dachkonstruktion / -deckung 4. Überprüfung Luftdichtheit 5. Überprüfung Fußbodenheizung 6. Überprüfung Fassade sowie Öffnungselemente | 378,00 EUR 378,00 EUR 378,00 EUR 378,00 EUR 378,00 EUR 378,00 EUR | |
Vorprüfung und / oder Begleitung zur Abnahme 1. Begleitung zur Abnahme | 378,00 EUR | |
Gesamtsumme (brutto): (Bezahlung binnen 10 Werktagen) | 2.985,00 EUR |
2. Pauschalhonorare / Beratungspakete
2.3. Honorare bei anderen Pauschalpaketen
Immobilien- Preiskalkulation für Ihr Bewertungsobjekt ... Wertermittlung mit Ortsbesichtigung der Immobilie;1 Stunde Zeitbedarf vor Ort, Immobilienpreis- Kalkulation mit Resümee (3 Seiten) und Fotodokumentation(3 Seiten) zuzüglich Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle Optional: - Kostenschätzung ... z.B. im Rahmen einer Baufinanzierung bei einem hohen Instandsetzungs-/ Instandhaltungs- / Modernisierungsrückstau ab 100.000,- EUR Bauvertragsüberprüfung für Ihr Bauvorhaben ... Prüfung der Bauvertragsunterlagen unter baurechtlichen und -technischen Gesichtspunkten - soweit nach Rechtsdienstleistungsgesetz RDG zulässig. 4 Stunden Zeitbedarf für Prüfung und Beratung (auch telefonisch) sowie Ergebnisbericht (12 bis 16 Seiten). Überprüfung von Schimmelpilz- / Tauwasserschäden in Ihrer Bestandsimmobilie ... Überprüfung der Bestandsimmobilie auf fehlerhaften Wärme- und Feuchteschutz sowie infolgedessen möglicher und/oder vorhandene Schimmelpilz- / Tauwasserschäden. Inkludiert sind der Messgeräteeinsatz für Thermografie und Feuchtemessung vor Ort, rechnerische Auswertung von Temperaturfaktor und maximal zulässiger Raumluftfeuchte sowie weiterführende Handlungsempfehlungen. Bis zu 1 Stunden Zeitbedarf vor Ort, Begehungsprotokoll (4 bis 8 Seiten) mit Fotodokumentation (2 bis 5 Seiten) zuzüglich Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle. Beratung zur energetischen Ertüchtigung / Modernisierung für Ihre Bestandsimmobilie ... Überprüfung der Bestandsimmobilie unter bautechnischen und energetischen Gesichtspunkten des Wärme- und Feuchteschutzes mit anschließender, mündlicher Beratung bzgl. Möglichkeiten und Reihenfolge zukünftiger, energetischer Ertüchtigungen und/oder Modernisierungen. Bis 2 Stunden Zeitbedarf für Prüfung und Beratung vor Ort zuzüglich Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle. | brutto 419,00 EUR 469,00 EUR 339,00 EUR 339,00 EUR |
Ergänzende Bedingungen für unsere Honorarsätze
(1) In unseren Beratungspaketen sind weder die Vornahme von zerstörenden Bauteilöffnungen zur Überprüfung noch die Überwachung der Ausführungsfehler- und / oder Baumangelbeseitigung enthalten.
(2) Die vorgenannten Kosten- und Zeitbedarfsansätze gelten für gewöhnliche Objekte, wie z.B. Ein-/Zweifamilienwohn-, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, und entsprechen dem üblich zu erwartenden Zeitaufwand.
(3) Der notwendige Zeitbedarf für die vorgenannten Beratungspakete beträgt i.d.R. die vorgenannten Stundenansätze. Sofern der Termin / Leistungserbringung länger dauern sollte, wird der zusätzliche Zeitaufwand mit dem vorgenannten Stundensatz für Bauherrenberater verrechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Der Zeitaufwand wird auf volle 0,25 Stunden gerundet. Telefonate, die nur einer Terminvereinbarung oder einer Kurzinformation (Zustimmung / Freigabe und / oder ähnliches) dienen, bleiben unberechnet. Rüst- und Wegezeit ist Arbeitszeit.
(5) Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Bürozeiten stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung. Termine außerhalb unserer Bürozeiten in der Woche rechnen wir nach Stunden und mit einem Aufschlag von 25%, sowie Termine an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen mit einem Aufschlag von 50% ab.
(6) Alle Bruttobeträge verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.
(7) Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. der Honorarordnung HOAI unterliegen, werden nach dieser entsprechend abgerechnet.
(2) Die vorgenannten Kosten- und Zeitbedarfsansätze gelten für gewöhnliche Objekte, wie z.B. Ein-/Zweifamilienwohn-, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, und entsprechen dem üblich zu erwartenden Zeitaufwand.
(3) Der notwendige Zeitbedarf für die vorgenannten Beratungspakete beträgt i.d.R. die vorgenannten Stundenansätze. Sofern der Termin / Leistungserbringung länger dauern sollte, wird der zusätzliche Zeitaufwand mit dem vorgenannten Stundensatz für Bauherrenberater verrechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Der Zeitaufwand wird auf volle 0,25 Stunden gerundet. Telefonate, die nur einer Terminvereinbarung oder einer Kurzinformation (Zustimmung / Freigabe und / oder ähnliches) dienen, bleiben unberechnet. Rüst- und Wegezeit ist Arbeitszeit.
(5) Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Bürozeiten stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung. Termine außerhalb unserer Bürozeiten in der Woche rechnen wir nach Stunden und mit einem Aufschlag von 25%, sowie Termine an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen mit einem Aufschlag von 50% ab.
(6) Alle Bruttobeträge verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.
(7) Honorare, die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. der Honorarordnung HOAI unterliegen, werden nach dieser entsprechend abgerechnet.